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Auf einem Drittel der Landesfläche setzen wir uns gemeinsam für die einzigartigen Kulturlandschaften Bayerns und die Schätze der Natur ein.
Seit über 50 Jahren arbeiten die Naturparke in Bayern zusammen, unterstützen und beraten sich gegenseitig und setzen sich für ihre gemeinsamen Belange ein.
Gesetzliche Grundlage für die Naturparke in Bayern ist Artikel 15 des Bayerischen Naturschutzgesetzes.
Die Naturparke werden vom Freistaat Bayern unterstützt.