Naturparkförderung in Bayern
Die bayerischen Naturparke werden im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) vom Freistaat Bayern unterstützt. Die Richtlinien ermöglichen die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen Naturschutz und naturverträgliche Erholung. Darüber hinaus bestehen Fördermöglichkeiten für die Verwaltungen der Naturparke, Rangerstellen sowie Naturpark-Zentren.
Zuständig ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Der Text der Richtlinien ist hier verfügbar.