Naturpark Oberpfälzer Wald © VDN-Fotoportal/Opa

Auf einem Drittel der Landesfläche, von der Rhön bis in den Alpen, setzen sich 19 Naturparke gemeinsam für den Naturschutz und die Erholung in Bayern ein. Wir informieren Jung und Alt über die Natur und die Kulturlandschaft und engagieren uns für die Entwicklung unserer Regionen. Wir sind sowohl für die Menschen vor Ort da, als auch für Gäste, die die bayerische Landschaft erkunden möchten.

Die Träger der Naturparke sind in Bayern gemeinnützige, eingetragene Vereine. Zu ihren Mitgliedern zählen insbesondere die Landkreise und Kommunen im Naturparkgebiet.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Naturparke in Bayern bildet Artikel 15 des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Demnach sind Naturparke großräumige, der naturräumlichen Gliederung entsprechende Gebiete von in der Regel mindestens 20.000 ha Fläche, die

  1. überwiegend als Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete festgesetzt sind,
  2. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für umweltverträgliche Erholungsformen besonders eignen,
  3. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzungsformen geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird,
  4. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern
  5. und durch einen Träger entsprechend ihrem Naturschutz- und Erholungszweck entwickelt und gepflegt werden.

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 27 dienen Naturparke darüber hinaus der Bildung für nachhaltige Entwicklung

Finanzierung

Die bayerischen Naturparke finanzieren sich überwiegend durch die Beiträge ihrer Mitglieder sowie durch Fördermittel.

Der Freistaat Bayern unterstützt die Naturparke im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Die Richtlinien ermöglichen die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen Naturschutz und naturverträgliche Erholung. Darüber hinaus bestehen Fördermöglichkeiten für die Verwaltungen der Naturparke, Rangerstellen sowie Naturpark-Zentren.